Kaufvertrag Immobilien Spanien

Kaufvertrag für Immobilien in Spanien, Vertragsmuster Kaufvertrag Spanien

In Spanien sind zum Kauf von Immobilien zwei Immobilienkaufverträge üblich. Makler und Agenturen oder Notare stellen Vertragsmuster für den Immobilien-Kaufvertrag in Spanien gegen Gebühr zur Verfügung:

Vorvertrag zum Kaufvertrag für Immobilien

Der erste Kaufvertrag zum Kauf einer Immobilie in Spanien heißt auf spanisch "Reserva" und stellt einen Vorvertrag dar. Mit dem Abschluss eines vorläufigen Kaufvertrages wird die Immobilie dem Käufer für einen frei vereinbarten Zeitraum unter Bedingungen reserviert.

Der Immobilien-Käufer leistet an den Verkäufer zur Bestätigung der ernsthaften Kaufabsicht eine Anzahlung, damit dieser die gewünschte Immobilie in dem vereinbarten Zeitraum nicht weiterveräußert.

Ein solcher Immobilien-Vorvertrag dann abgeschlossen, wenn der Erwerber den Kaufpreis nicht sofort aus eigenen Mitteln bezahlen kann und die Immobilienfinanzierung nicht gesichert oder von einer Bank vorab verbürgt ist. Wenn also der Käufer wie üblich über eine Bank mit einem Hypothekendarlehen bezahlen muss, wird als Reservierungszeit die übliche Bearbeitungszeit des Immobilien-Kredits bei der Bank vereinbart.

Bewilligung oder Nichtbewilligung (Kreditzusage) einer Hypothek für private Immobilien in Spanien werden bei spanischen Banken in der Regel 1 oder 2 Monate bearbeitet und geprüft.

Bei der Kreditbearbeitung soll vor allem der Wert der zu erwerbenden Immobilie taxiert und die nachhaltige Zahlungsfähigkeit (Liquidität und Bonität) eines Immobilien- Käufers überprüft werden.Bekommt der Käufer im reservierten Zeitraum kein Hypotheken-Darlehen, erstattet der Verkäufer die geleistete Anzahlung für die Immobilie an den Käufer zurück.

Hat der Käufer das Darlehen (Darlehenshöhe kann Vertragsbedingung sein) erhalten, muss er spätestens nach dem vereinbarten Zeitraum den Kaufvertrag zusammen mit dem Verkäufer bei einem spanischen Notar abschliessen und beglaubigen lassen.

Kaufvertrag für Immobilien mit Barzahlung

Die zweite Vertragsform eines spanischen Immobilienkaufvertrags nennt man spanisch "Arras". 

Ein solcher Immobilien-Kaufvertrag wird ausnahmslos dann geschlossen, wenn der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis sofort bar oder durch andere Leistungen zahlen kann.

Üblicherweise zahlt ein Käufer einer Immobilie mit dem „Arras“-Kaufvertrag eine Anzahlung von 10 % bis 30 % des Kaufpreises an den Verkäufer.

Im Kaufvertrag wird der Zeitraum festgelegt, bis zu dem die Vertragsparteien den Kaufvertrag vor einem ortansässigen spanischen Notar abschliessen wollen.
Wenn der Käufer trotz eindeutig erklärter Kaufabsicht mit dem Kaufvertrag „Arras“ diese Verpflichtung nicht einhält, verliert er die geleistete Anzahlung in voller Höhe.

Verstösst der Verkäufer gegen diese Vertragspflicht, muß er an den Käufer das Doppelte der geleisteten Anzahlung für die Immobilie zahlen.

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