Spanien-Immobilien
Immobilien-Kauf Spanien - Katalonien
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Kauf einer Immobilie in Spanien (identisch in Katalonien)
Praktisch allen in Spanien und Katalonien zum Verkauf angebotenen Immobilien, also sowohl Häuser, Wohnungen und Fincas, sind hauptsächlich Eigentum, keine Erbpacht. Spanien-Immobilien sind also faktisch stets ein 100%iger Kauf.
Der in Spanien mit der Kaufabwicklung beauftragte Immobilienmakler sollte das spanische Grundbuch einsehen und die Eintragungen prüfen. Auch in spanischen Grundbüchern werden üblicherweise ggf. vorhandenen Belastungen oder fremde Rechte ersichtlich. Als Käufer einer spanischen Immobilie ist es für Sie ebenso wie auch in Frankreich oder zuhause in Deutschland wichtig zu wissen, wem die Immobilie tatsächlich gehört.
Weitere wichtige Daten der Spanischen bzw. katalanischen Immobilien sind ebenfalls in den Grundbüchern vermerkt. Der Kauf bzw. Erwerb spanischer Immobilien von privaten Verkäufern sollten Sie die Vertragsdetails von einem Rechtsanwalt oder renommierten Immobilienkontor prüfen lassen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Käufer spanischer Häuser, Wohnungen oder Fincas, aber auch die Erwerber der kleinen Strand-Appartements sollten besonders beachten:
a) Afektierungen spanischer Immobilien (Afectado); sind nicht aus dem Grundbuch ersichtlich. Zu erfahren im Stadtbauamt – auch in Katalonien vorhanden.
b) Öffentliches Land kann in Katalonien und im übrigen Spanien nicht ohne grösseren Aufwand verkauft werden. Wenn das zum Kauf bestimmte Grundstück ans Meer (Costa Brava, Coasta Dorada etc.) oder andere bestimmte Anwesen grenzt, können die Kauf- oder Nutzungs-Rechte (auch wenn es sich um eine "Baulücke" handelt) entsprechend beschnitten sein. Prüfen sie den geplanten Kauf in Spanien mit einem Anwalt oder besprechen sie mit einem ortsansässigen Notar, welche Schritte zum Erwerb der Wunschimmobilie notwendig sind und was beachtet werden muss.
c) Nutzung spanischer Immobilien: Das Eigentumsrecht an Immobilien erscheint oft überreguliert. Katalanische und spanische Wohnimmobilien können fast nie in Gewerbeimmobilien umgewandelt werden, umgekehrt ist auch eine Geschäftsimmobilie nicht oder nur selten zb. in eine Ferienimmobilie umzuwandeln.. Jede Immobilie in Katalonien hat eine bestimmte – eingetragene - Verwendung und jegliche Änderung muss von der Stadtverwaltung (in Katalonien Generalitat de Catalunya) und bei katalanischen Eigentumswohnungen bzw. Appartements auch der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden.
d) Der Kauf jeglicher katalanischen und spanischen Immobilien-Objekte durch nicht Ansässige kann für die Käufer solcher Immobilien zum Albtraum werden, wenn man nicht vorsichtig ist. Oft sind versteckte Belastungen oder Schulden des füheren Immobilienbesitzers bei Versorgungsbetrieben, nicht bezahlte Immobilien-Abgaben sowie die Anwendung der entsprechenden Gesetze (z. B. Retención de no residentes) für Käufer solcher Immobilien ein grosses Problem werden. Holen Sie sich fachlichen Beistand, und sparen Sie nicht an gründlicher Vorbereitung des Immobilien-Erwerbs.
e) Immobilien-Mietverträge sind in mediterraner Gelassenheit nicht immer ordnungsgemäss bei den katalanischen Behörden registriert, nur ein Bruchteil ist im Grundbuch eingetragen. Eingesessene spanische Makler mit Erfahrung können dies abchecken und so für Sicherheit sorgen.
Zusatz-Informationen für Immobilien-Interessenten in Katalonien und Spanien
1.- Fragen Sie ihren Makler nach der Baufinanzierung in Spanien über eine ortsansässige Bank, auch wenn Sie Ihre Immobilie bar bezahlen möchten. Die Bank wird die Immobilien-Rechte und ggf. Einschrungen genau prüfen, bevor sie eine Hypothek vergibt. Die Prüfung kann eine gute Absicherung gegen mögliche Risiken bei der Immobilie sein.
2.- Sind Sie auf der Suche nach einer grossen bzw. höherpreisigen oder besonders gut ausgestatteten Immobilie in Katalonien, zb. ein schönes Haus mit Meerblick – und Sie sind ernsthaft am Kauf interessiert und sich jedoch nicht abschliessend sicher, fragen Sie den Makler nach einem kurzfristigen, notariell ausgefertigten Mietvertrag mit Kaufoption für die Immobilie vor. Dadurch gewinnen Sie genügend Zeit, um alle Kaufumstände abzuwägen, sorgfältig zu prüfen und sich vom spanischen Kaufobjekt zu überzeugen.
Kosten (ca.) einer üblichen Immobilien-Kaufabwicklung in Spanien und Katalonien:
Notarkosten (Honorarios de Notario) - ca. 0,4 to 0,8 % vom Kaufpreis - Maklerhonorar - Ist i.d.R. bereits im Preis enthalten - Grunderwerbsteuer: ITP - 7% (in Katalonien) - Bei neuen Immobilien: Mwst. 7% (Wohn.) or 16% (Gewerbe) - Grundbucheintragung (Aranceles del Registro) ca. 0.5 % - Steuern auf öff. Beurkundungen (AJD) ca. 1-2%
Immobilien-Abgaben und Unterhaltskosten spanischer und katalanischer Immobilien:
- IBI - jährliche Grundsteuer.
- Eigentümerumlage (vielfach auch bei Häusern)
- Hausrat,- Einbruch,- Wasserschaden- bzw. Komplett-Gebäude-Versicherung
- Stromverbrauch, Wasserverbrauch
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